Die Heizsaison hat begonnen. Mehrere Bundesländer zahlen wieder einen Heizkostenzuschuss, aber jedes Land hat eigene Regeln und Fristen. In Tirol läuft die Frist schon in einer Woche ab.
Der Beitrag ist für dich, wenn du ein kleines Einkommen hast, in Pension bist oder eine Familie versorgst. Alle Angaben stammen von den Ländern und aus Medienberichten. Maßgeblich sind immer die aktuellen Richtlinien deines Landes.
Tirol: Frist endet am 31. Oktober
In Tirol kannst du den Zuschuss zwischen 1. Mai und 31. Oktober 2026 beantragen. Er beträgt 250 Euro pro Haushalt. Ausbezahlt wird er einmalig ab September 2026.
Die Netto-Einkommensgrenzen liegen bei 1.435 Euro für eine Person, 2.265 Euro für zwei, 2.665 Euro für drei und 2.965 Euro für vier Personen. Für jede weitere Person kommen 300 Euro dazu. Auf der Seite des Landes gibt es einen Rechner, mit dem du vorab nachsehen kannst, ob du Anspruch hast. Dieser Rechner gilt ohne Rechtsanspruch.
Du kannst online beantragen, auf Papier geht es weiterhin auch. Abgeben kannst du den Antrag auch bei deiner Gemeinde. Haushalte von Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten mit Ausgleichszulage, die den Zuschuss 2025/2026 bekommen haben, müssen keinen Antrag stellen. Sie bekommen ein Zusageschreiben, die Auszahlung läuft automatisch.
Steiermark und Vorarlberg: noch bis Februar Zeit
In der Steiermark gibt es für 2026/2027 wieder 340 Euro. Beantragen kannst du sie bis 26. Februar bei der Gemeinde, im Stadtamt oder in den Servicestellen der Stadt Graz. Die monatliche Einkommensgrenze liegt bei 1.827 Euro für eine Person und 2.741 Euro für Paare und Haushaltsgemeinschaften. Dazu kommen 548 Euro für jedes Kind mit Familienbeihilfe.
Das Land hat die Grenzen angehoben. Für Einpersonenhaushalte stieg sie von 1.661 auf 1.827 Euro. Du brauchst einige Unterlagen:
- Meldebestätigungen aller Personen im Haushalt
- Einkommensnachweise aller Personen im Haushalt, zum Beispiel Lohnzettel, Pensionslohnzettel oder AMS-Bestätigung
- ein Nachweis der Heizkosten samt Zahlungsbeleg, wobei die Rechnung auf eine Person im Haushalt lauten und von ihr bezahlt worden sein muss
Wichtig zu wissen: Du musst seit mindestens fünf Jahren in der Steiermark gemeldet sein. Keinen Anspruch hast du, wenn du in der Heizsaison Wohnunterstützung beziehst.
In Vorarlberg beantragst du den Zuschuss ab 19. Oktober bei deiner Wohngemeinde. Er beträgt wie im Vorjahr bis zu 250 Euro. Die Frist endet am 12. Februar 2027. Für Alleinlebende liegt die Einkommensgrenze laut Finanz.at bei 1.480 Euro im Monat. Auch wer knapp darüber liegt, kann etwas bekommen. Dafür gibt es die sogenannte Einschleifregelung.
Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und andere
In Oberösterreich, Niederösterreich und Wien gibt es laut Finanz.at derzeit noch keinen Heizkostenzuschuss für die neue Saison. Das kann sich ändern. Niederösterreich zahlte für 2025/26 einmalig 150 Euro, beantragt wurde im Herbst bei der Gemeinde. Schau also regelmäßig auf die Seite deines Landes.
Heizöl ist laut Arbeiterkammer Oberösterreich innerhalb eines Jahres um mehr als 75 Prozent teurer geworden. Die AK fordert deshalb von Oberösterreich einen Zuschuss von 700 Euro pro Haushalt. Das ist eine Forderung, keine Zusage.
Im Burgenland gibt es den Wärmepreisdeckel. Er kann noch bis 31. Dezember 2026 beantragt werden. Die Höhe hängt vom Wärmeverbrauch und der Haushaltsgröße ab.
Tipp: Nimm Heizrechnungen und Zahlungsbelege mit. In der Steiermark brauchst du sie zwingend. Mit gspart siehst du außerdem, in welchem Geschäft deine Einkaufsliste am günstigsten ist, und kannst so an anderer Stelle sparen.
Beim Strom: Sozialtarif nicht vergessen
Parallel dazu gibt es eine bundesweite Hilfe. Für einen Jahresverbrauch bis 2.900 kWh wird der Energiepreis auf 6 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Anspruch hast du mit einer Befreiung vom ORF-Beitrag, Studierende sind ausgenommen. Gestützt wird nur der Strom selbst, Steuern, Abgaben und Netzkosten fallen weiter an.
Der Sozialtarif wird automatisch gewährt, wenn die Daten bei der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) vorliegen. Fehlt dort deine Zählpunktnummer, musst du ein Formular ausfüllen und sie bekanntgeben. Es lohnt sich, früh zu handeln, denn der Tarif gilt nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Folgemonat.
Hast du noch keine ORF-Befreiung? Dann kann sich ein Antrag lohnen. Mit dem Kombi-Antrag der OBS beantragst du gleichzeitig die ORF-Befreiung, den Zuschuss zum Telefon und die Befreiung von den Ökostrom-Kosten. Laut Arbeiterkammer wird bei der Einkommensprüfung eine Wohnkostenpauschale von 500 Euro statt bisher 140 Euro abgezogen, dadurch haben mehr Haushalte Anspruch.
Gut zu wissen: Bei der OBS kannst du auch eine Feststellung der Unterstützungswürdigkeit nach dem Energiearmuts-Definitions-Gesetz beantragen. Der Bescheid kann als Nachweis für Heizkostenzuschüsse der Länder oder Gemeinden dienen. Die Grenze für „einkommensschwach“ liegt 2026 bei 1.465,40 Euro netto pro Monat für eine Person.
Wenn die Rechnung nicht zu zahlen ist
Melde dich früh bei deinem Energieanbieter. Bei hohen Nachzahlungen hast du laut Arbeiterkammer Anspruch auf eine Ratenzahlung von bis zu 18 Monaten. Wenn gar nichts mehr geht, hilft eine soziale Beratungsstelle. Die E-Control führt eine Liste der Beratungsstellen mit Überbrückungshilfen nach Bundesländern. Auch wohnschirm.at unterstützt bei offenen Energierechnungen, wenn dir die Abschaltung droht oder schon erfolgt ist.
Kurz zusammengefasst
- Tirol: 250 Euro pro Haushalt, Antrag nur noch bis 31. Oktober 2026. Mindestpensionistinnen und -pensionisten mit Zusage im Vorjahr müssen nichts tun.
- Steiermark: 340 Euro, Antrag bis 26. Februar 2027 bei der Gemeinde. Heizkostenbelege mitbringen.
- Vorarlberg: bis zu 250 Euro, Antrag bei der Gemeinde bis 12. Februar 2027.
- Wien, Niederösterreich, Oberösterreich: laut Finanz.at noch kein Zuschuss für 2026/27. Schau auf die Seite deines Landes.
- Strom: Mit ORF-Befreiung gilt der Sozialtarif von 6 Cent netto je kWh bis 2.900 kWh. Dafür sollte deine Zählpunktnummer bei der OBS vorliegen.
- Beratung: Arbeiterkammer, E-Control-Liste der Beratungsstellen und wohnschirm.at helfen weiter, auch bei Zahlungsproblemen.
Quellen
- Heizkostenzuschuss 2026/2027 (Land Tirol)tirol.gv.at
- Heizkostenzuschuss – Land Steiermarksoziales.steiermark.at
- Land beschließt erneut Heizkostenzuschuss (steiermark.ORF.at)steiermark.orf.at
- Heizkostenzuschuss: Antrag ab 19.10. möglich (vorarlberg.ORF.at)vorarlberg.orf.at
- Wohn- & Heizkostenzuschuss 2026/2027 – alle Bundesländer (Finanz.at)finanz.at
- Heizkosten explodieren – Zuschuss von 700 Euro gefordert (Finanz.at)finanz.at
- ORF-Beitrag, Sozialtarif für Strom, Befreiung & Zuschüsse (OBS)obs.at
- Strom-Sozialtarif (Arbeiterkammer)arbeiterkammer.at
- Probleme, die Strom- und Gasrechnung zu zahlen? (AK Wien)wien.arbeiterkammer.at
Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung recherchiert und geschrieben – auf Basis der oben genannten Quellen. Stand: 24. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – Beträge und Fristen können sich ändern. Das ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Fehler gefunden? Schreib uns: Kontakt.